BVfK - Wochenendticker 17. November 2018

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Fahrverbote: Sorge um die die Existenz vieler Autohändler und die Stabilität unseres Landes.

 

Autobesitzer müssen aus der Geiselhaft der Deutschen Umwelthilfe befreit werden!

 

Gestartet: Retro-Classics-Cologne.

 

Rennfahrerlegende Jochen Mass besucht BVfK-Stand.

 

Petition gegen Deutsche Umwelthilfe.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Probefahrt bei einem Kfz-Händler

 

Haftungsfragen und Stolperfallen

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

WBMC - einen Schritt weiter in Richtung Fahrzeugverwaltung - Jetzt mit weiteren BVfK-Vertragsformularen

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

das erste Diesel-Fahrverbot für eine Autobahn ist keine Katastrophe, denn so etwas gab es bereits im Jahr 1985 für die Städte Duisburg, Dortmund, Mühlheim, Essen und Bottrop, als dort für einen begrenzten Zeitraum wegen Smogalarm niemand Autofahren durfte. 

Ebenso ist zu beachten, dass sich Richter(innen)schelte nicht gehört, auch wenn Fehlurteile durchaus keine Seltenheit sind, was allerdings vornehmlich durch die nächste Instanz festzustellen ist.

Das sollte man eigentlich so sehen, fällt einem jedoch immer schwerer, wenn einen langsam die Angst um die die Existenz vieler Autohändler, ja sogar die Stabilität unseres Landes erfasst.

Insolvente Autohändler sind aus staatspolitischer Sicht zwar weniger das Problem, wenn jedoch Milliarden Autowerte auch bei Privatleuten vernichtet und Arbeitsplätze gefährdet werden, dann kippt die Stimmung. Dann löst die Dieselkrise die Zuwanderungsdebatte ab und wird zur zusätzlichen Gefahr für unsere Bundesregierung. Diese ist als Mitverursacher dieser Situation dringend aufgefordert, gemeinsam mit Ländern und Gemeinden entschlossen und konsequent zu handeln.

Es reicht nicht aus, hier ein paar Herstellerprämien zu initiieren und dort die Umrüstung von einem kleinen Teil der Handwerker-Autos finanziell zu fördern. Es müssen alle zielführenden Maßnahmen schnell und wirksam umgesetzt werden, damit die Autobesitzer aus der Geiselhaft der Deutschen Umwelthilfe befreit werden.

Dazu zählen nicht nur möglicher Gesetzesänderungen und die Überprüfung der Messergebnisse beziehungsweise der Messstellen, sondern eine flächendeckende Förderung von Nachrüstungen. Die Regierung muss sich hierbei gegen den Widerstand der Automobilindustrie durchsetzen, wie seinerzeit Klaus Töpfer, als er 1989 den Einbau von Katalysatoren für alle Neuwagen erzwang.

 Szenenwechsel:

Zurück in die Zeit unbeschwerter Autofreude, Enthusiasmus und Emotionen, als man noch einen Opel von einem Fiat und einen Jaguar von einem Mercedes unterscheiden konnte. Als schwankende Enten noch genauso viel Glück erzeugten, wie röhrende und driftende Porsche den Adrenalinspiegel hochjagten, der Chrom noch üpig glänzte und lange Motorhauben bei der Damenwelt Emotionen weckten, worüber Alice Schwarzer regelmäßig aufklärte …

Aus dieser Zeit stammen die Autos, die auf den immer zahlreicher werdenden Oldtimermessen zu bestaunen sind. Eine davon findet gerade in Köln statt und der BVfK ist mit dabei. 22 Traumwagen von BVfK-Händlern finden sich auf unserem gut besuchten Stand, dem gestern auch Rennfahrerlegende Jochen Mass die Ehre gab.

Oldtimergeschäft ist sicherlich kein leichtes, doch es profitiert u.a. von dem, was in den letzten Jahren ein gutes Stück weit verloren gegangen ist:

Die Emotionen.

Es kommt nicht jeden Tag einer um die Ecke, der sich in einen 1974er 500 SL oder einen 1968 8-Zylinder Mustang verliebt. Ist dies jedoch geschehen, steht der Preis an zweiter Stelle – und dann machen Geschäfte auch wieder Spaß.

Und genau das meinen wir, wenn es immer wieder heißt: 

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

Bild mit Jochen Mass vor den Mustangs von BVfK-Mitglied Rheingold Classics.

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Gestartet: Retro-Classics-Cologne.

Seit Donnerstag präsentieren die BVfK-Oldtimerhändler ihre schönsten Exemplare auf der Retro-Classics in Köln.

Die BVfK-IT-Abteilung präsentiert und erklärt den aktuellen Entwicklungsstand von BVfK-DIGITAL.

Der BVfK-Stand befindet sich zentral im Bereich des Übergangs von Halle 6 zur Halle 9.

oldtimer@bvfk.de   

www.retro-classics-cologne.de

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Petition gegen Deutsche Umwelthilfe:

Die DUH handelt nach eigenen Angaben im Interesse des Verbraucherschutzes. Da sie als gemeinnützig anerkannt ist, gelangt sie auch in den Genuss öffentlicher Fördermittel und ist als „qualifizierte Einrichtung“ abmahnbefugt.

Dagegen wendet sich nun eine Online-Petition, die der Deutschen Umwelthilfe vorwirft, den Status der Gemeinnützigkeit zu wirtschaftlichen Zwecken zu missbrauchen und die Allgemeinheit durch Vorsatz zu schädigen. Aus diesem Grund sei der DUH der Status der Gemeinnützigkeit zu entziehen und die finanzielle Förderung der DUH aus Steuermitteln zu beenden.

Wenngleich zu bedenken ist, dass nicht die Politik, sondern die Finanzbehörden für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit zuständig sind und es dafür objektive Regelungen im Steuerrecht gibt, dürfte es nicht schaden, seinen Unmut über die DUH auch auf diesem Weg kund zu tun:

Hier geht´s zur >>> Petition gegen die Deutsche Umwelthilfe

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Probefahrt bei einem Kfz-Händler

 

Haftungsfragen und Stolperfallen

Da wir in jüngster Zeit vermehrt Anfragen zu diesem Thema erhalten, sehen wir uns dazu veranlasst darüber zu informieren, welche vertraglichen Vorkehrungen bei Gewährung einer Probefahrt getroffen werden sollten.

Die Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen einer Probefahrtvereinbarung.

In der Regel verlangen Kfz-Händler, dass der Kaufinteressent im Vorfeld einer Probefahrt eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Hierbei werden personenbezogene Daten des potentiellen Käufers erhoben, gespeichert und verwendet. Insofern stellt sich die Frage, ob für die Verarbeitung dieser Daten eine gesonderte Einwilligung des Probefahrers im Sinne der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erforderlich ist.

Diesbezüglich kann man zunächst argumentieren, dass personenbezogene Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages notwendig sind, ohne gesonderte Einwilligung verarbeitet werden dürfen. Wenn z.B. jemand ein Auto kauft, darf der Verkäufer Name, Anschrift und bei einer Finanzierung auch die Bonität des Käufers erheben und verarbeiten. Die Verarbeitung der Daten darf aber nur für die konkret festgelegten Zwecke erfolgen. Der Verkäufer eines Fahrzeugs darf die Daten des Käufers daher nur für den Zweck des Autoverkaufs verwenden. Das beinhaltet auch daran anschließende Maßnahmen zur Kundenbindung wie z.B. Werbung. Diese darf sich aber nur auf den konkreten Autokauf bzw. die Nutzung des verkauften Fahrzeugs beziehen (z.B. Angebote für Winterreifen, Erinnerungen an TÜV- oder Inspektionstermine).

Wenn man diese Grundsätze auf Probefahrt überträgt, spricht vieles dafür, dass für die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten eines potenziellen Käufers im Rahmen einer Probefahrtvereinbarung keine gesonderte Einwilligung des potenziellen Käufers erforderlich ist. Denn bei der Probefahrtvereinbarung handelt es sich in der Regel um einen Vertrag auf Gebrauchsüberlassung. Jedoch besteht hier die Besonderheit, dass der Probefahrer das Fahrzeug nicht zwingend erwirbt. Der Händler verfügt dann zwar über personenbezogene Daten eines potenziellen Kunden, die er streng genommen aber nur für den Zweck „Probefahrt“ verarbeiten darf. Damit fallen anderweitige werbliche Maßnahmen zur Kundenbindung weg.

Insofern empfehlen wir sich von jedem Kaufinteressenten eine gesonderte Einwilligung für eine Probefahrt unterschreiben zu lassen. Netter Nebeneffekt ist dabei, dass der Kunde auf diesem Formular auch seine Einwilligung zur postalischen und elektronischen Werbung erteilen kann, sodass man ihm für den Fall, dass er das Fahrzeug nach Durchführung der Probefahrt nicht erwirbt, auch anderweitiges Werbematerial zur Verfügung stellen kann.

Unfall bei einer Probefahrt
Ein Unfall bei einer Probefahrt ist wahrlich der unglücklichste Ausgang eines Verkaufsgesprächs. Doch wer haftet in einer solchen Situation? Das hängt zunächst von dem jeweiligen Versicherungsschutz des Fahrzeugs ab.

Wenn ein potentieller Käufer mit einem Fahrzeug eines Kfz -Händlers eine Probefahrt unternimmt, kann dieser grundsätzlich davon ausgehen, dass eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug besteht und er nicht selbst für einen Schaden haftet. In diesem Fall schützt den potentiellen Käufer eine sogenannte „stillschweigende Haftungsfreistellung“. Solange der Händler nicht ausdrücklich auf das Gegenteil hinweist, kann der Probefahrer davon ausgehen, dass der Wagen vollkaskoversichert ist. Das bedeutet, dass der Käufer bei Unfällen grundsätzlich nicht haftet und auch ggfs. keine Selbstbeteiligung leisten muss.

Allerdings ist es hier wichtig, ob der Unfall bei der Probefahrt grob fahrlässig verursacht wurde. So können z.B. stark überhöhte Geschwindigkeit oder das Fahren unter Drogen wie Alkohol, eine solche Fahrlässigkeit darstellen. Die Versicherung ist in solchen Fällen berechtigt, die Übernahme der Schäden zu verweigern. In diesem Fall hat der Fahrer die Kosten des Unfalls bei einer Probefahrt zu tragen.

Nach dem Besagten sollte daher vor Fahrtantritt geklärt werden, wer nach einem Schaden bei der Probefahrt haftet bzw. zahlt. Eine schriftliche Probefahrtvereinbarung ist daher ratsam. Darin sollten insbesondere die Haftungsmodalitäten, insbesondere der ausdrückliche Hinweis auf den jeweiligen Versicherungsschutz (Vollkasko- oder nur Haftpflichtversicherung) sowie der Zustands des Fahrzeugs festgehalten werden.

Im Mitgliederbereich der BVfK-Website finden Sie ein Formular zur Probefahrtvereinbarung und in Kürze auch das Muster einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

WBMC  einen Schritt weiter in Richtung Fahrzeugverwaltung - Jetzt mit weiteren BVfK-Vertragsformularen

Und wieder sind wir der Fahrzeugverwaltung einen Schritt näher gekommen. Seit dieser Woche sind in der Detailansicht der Fahrzeuge weitere BVfK-Vertragsforulare, teilweise vorausgefüllt und editierbar, aufrufbar. Somit sind neben einem neuen Preisschildgenerator die Verträge: 

- Privatkauf gebraucht

- Gewerblicher Kauf gebraucht

- Vermittlungsvertrag

- Fahrzeugankauf gebraucht

für alle auf whobuysmycar.de registrierten BVfK-Händler verfügbar.

Als nächstes folgen noch: 

- Neuwagenkauf

- Vermittlungsauftrag 

- Fahrzeugexposee  

- Vereinbarung zur Probefahrt

sowie die besonderen Oldtimer-Verträge, die für Fahrzeuge ab einem bestimmten EZ-Datum verfügbar gemacht werden sollen. 

Also am Besten gleich mit 50 kostenlosen B2B-Fahrzeuginseraten starten und Verträge nutzen.

>>> Jetzt hier im BVfK-Mitgliederbereich für WBMC registrieren 

Fragen und Anregungen oder sollte mal etwas nicht so laufen wie erwartet, dann gerne per E-Mail an: m.manthey@bvfk.de. 

Ihr BVfK-IT-Team

Marcel Manthey und Waldemar Trommenschläger

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Sie haben eine Idee oder Vorschläge, wie wir unsere IT-Lösungen noch besser für Sie machen können?

Dann nehmen Sie mit Ihren Ideen aktiv an der weiteren Entwicklung teil.

Wie? Über unser Ideen- und Projektplanungsforum können Sie uns Ihre Vorschläge direkt mitteilen und auch mit anderen BVfK-Händlern zu diskutieren.

Wo? Im Händlerbereich der WhoBuysMyCar-Plattform finden Sie in der Fußzeilennavigation den Link zum Forum.

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